Ausschreibung für den Helene Weber-Preis 2024

Sind Sie oder kennen Sie eine Kommunalpolitikerin mit herausragendem zivilgesellschaftlichem und gleichstellungspolitischem Engagement? Kommunalpolitikerinnen können bis zum 7. Juli 2023 von Abgeordneten des Deutschen Bundestages für den Preis vorgeschlagen werden.

Der Helene Weber-Preis geht in eine neue Runde: Er würdigt und stärkt ehrenamtliche kommunale Mandatsträgerinnen, die sich herausragend politisch und zivilgesellschaftlich sowie frauen- und gleichstellungspolitisch engagieren, sich für den kommunalpolitischen Nachwuchs sowie die Vielfalt in der Kommunalpolitik einsetzen und Vorbilder für potenzielle Kommunalpolitikerinnen darstellen. Er ist der einzige, bundesweite und parteibergreifende Preis für Kommunalpolitikerinnen und wird vom Bundesfamilienministerium verliehen. Die Kandidatinnen werden von Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen und von einer parteiübergreifenden Jury ausgewählt. Die Preisträgerinnen erhalten ein Preisgeld für Aktivitäten in ihren Kommunen sowie Trainings und Unterstützung beim Aufbau ihres Netzwerks.

Zielgruppe des Helene Weber-Preises

Der Helene Weber-Preis 2024 richtet sich an alle Personen, die sich als Frauen identifizieren und sich von der Ausrichtung des Preises angesprochen fühlen. Um die Vielfalt unserer Gesellschaft auch in der (Kommunal-)Politik zu spiegeln und zu stärken, ermutigen wir Frauen mit verschiedenen Biografien und Identitäten ausdrücklich zur Bewerbung.

Preisdotierung und Förderangebot

  • Die 15 Preisträgerinnen werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung im März 2024 in Berlin geehrt und erhalten anschließend ein persönliches Förderangebot:

  • ein Vernetzungswochenende mit den Preisträgerinnen 2024 in Berlin im März 2024

  • ein Netzwerktreffen aller Preisträgerinnen voraussichtlich im Herbst 2024 in Mecklenburg-Vorpommern

  • die Teilnahme an exklusiven Online-Vernetzungs- und Austauschformaten mit hochkarätigen Referentinnen und Referenten

  • ein Preisgeld für kommunalpolitische Aktivitäten im Wohnort

Bewerbungsprozess

Der Preis wird bundesweit und überparteilich ausgeschrieben. Das Vorschlagsrecht liegt ausschließlich bei den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Jedes Mitglied des Deutschen Bundestags kann eine kommunale Mandatsträgerin für den HWP vorschlagen.

In der Regel fragen die Abgeordneten eine Bewerberin an und senden ihr das Bewerbungsformular zu. Es ist aber auch möglich, dass kommunale Mandats­trägerinnen eigeninitiativ auf Bundestagsabgeordnete zugehen und um einen Vorschlag für den Helene Weber-Preis 2024 bitten. Abgeordnete des Deutschen Bundestags können auch kommunalpolitische Mandatsträgerinnen aus anderen als ihrer eigenen Partei, parteilose Kandidatinnen oder Kandidatinnen aus Wählergruppen vorschlagen.

Mit Vorsitz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) entscheidet sich eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertreter der demokratischen politischen Stiftungen, des Deutschen Frauenrates, der kommunalen Spitzenverbände und Mitgliedern des Helene Weber Netzwerkes demokratisch für die 15 Preisträgerinnen. Die Auswahl erfolgt auf Basis des Bewerbungsformulars sowie des Referenz- und des Empfehlungsschreibens entlang der folgenden Kriterien:

  • Umfang des politischen Engagements

  • Umfang des zivilgesellschaftlichen Engagements

  • Besondere kommunalpolitische Leistungen

  • Umfang und Qualität des frauen- und gleichstellungspolitischen Engagements

  • Beitrag zur Nachwuchsförderung in der Kommunalpolitik

  • Beitrag zur Förderung von Vielfalt in der Kommunalpolitik

  • Vorbildfunktion: Ausstrahlungskraft als Persönlichkeit und Beitrag zum Helene Weber-Kolleg

Bewerbungsablauf

  • Füllen Sie das Bewerbungsformular aus.
    Leiten Sie die Vorlage für das Referenzschreiben mit den Datenschutzhinweisen an Ihre Referenzperson weiter und fügen Sie dieses dem Bewerbungsformular bei.

  • Schicken Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular sowie das Referenzschreiben per E-Mail an das Mitglied des Deutschen Bundestags, das Sie für den Helene Weber-Preis vorschlagen möchte. Das Mitglied leitet Ihr Bewerbungsformular und Ihr Referenz­schreiben gemeinsam mit dem Empfehlungsschreiben und dem Vorschlagsbogen, den die Abgeordneten selbst erstellen, an das Büro des Helene Weber-Preises c/o EAF Berlin weiter.

  • Der Bewerbungszeitraum endet am 07. Juli 2023.

Alle Infos und die Bewerbungsunterlagen finden Sie auf der Website des Helene Weber-Kollegs

Verleihung des Helene Weber-Preises 2020 mit der damaligen Familienministerin Franziska Giffey.

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